Steuerlich anerkannte Zinssätze (Firmen) für das Steuerjahr 2024
- stephan5931
- 7. März
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Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen an Beteiligte oder nahestehenden Dritten einer Firma stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung folgende anerkannte Zinssätze zur Verfügung:
Darlehen an Beteiligte/nahestehende Dritte mindestens:
- aus Eigenkapital finanziert: 1.5 %
- aus Fremdkapital finanziert: Selbstkosten + 0.25 % (mindestens 1.5 %)
Darlehen von Beteiligten/nahestehenden Dritten maximal: - Liegenschaftskredite: bis 2/3 des Verkehrswertes 2.25 - 2.75 % - Betriebskredite bis 1 Mio. CHF: 3.25 - 3.75 % - Betriebskredite ab 1 Mio. CHF: 1.75 - 2 %
Eine Abweichung zu diesen Zahlen würde als geldwerte Leistung klassifiziert werden.