Die AHV/IV-Renten werden per 01.01.2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.9% erhöht. Damit steigt die Minimalrente von CHF 1’225.00 auf
CHF 1’260.00 pro Monat sowie die Maximalrente von CHF 2’450.00 auf CHF 2’520.00. Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV/IV und EO werden von CHF 514.00 auf CHF 530.00 pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von CHF 980.00 auf CHF 1’010.00.
Diese Anpassung hat Auswirkung auf den BVG-Koordinationsabzug welcher von
CHF 25’725.00 auf CHF 26’460.00 sowie die BVG-Eintrittschwelle welche von
CHF 22’050.00 auf CHF 22’680.00 erhöht wird.
Auch die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen werden den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Eine Gesamtübersicht der Anpassungen findest Du im PDF:
Weitere Angaben dazu in der Medienmitteilung des Bundes: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102235.html