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AHV/IV-Rente wird erhöht





Die AHV/IV-Renten werden per 01.01.2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.9% erhöht. Damit steigt die Minimalrente von CHF 1’225.00 auf


CHF 1’260.00 pro Monat sowie die Maximalrente von CHF 2’450.00 auf CHF 2’520.00. Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV/IV und EO werden von CHF 514.00 auf CHF 530.00 pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von CHF 980.00 auf CHF 1’010.00.


Diese Anpassung hat Auswirkung auf den BVG-Koordinationsabzug welcher von


CHF 25’725.00 auf CHF 26’460.00 sowie die BVG-Eintrittschwelle welche von


CHF 22’050.00 auf CHF 22’680.00 erhöht wird.


Auch die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen werden den heutigen Gegebenheiten angepasst. Eine Gesamtübersicht der Anpassungen findest Du im PDF:



Weitere Angaben dazu in der Medienmitteilung des Bundes: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102235.html


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